Mit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 ist gut ein Viertel der 19 Millionen Rentner und Pensionäre verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Viele wissen dabei gar nicht, ob sie dies müssen oder nicht.
Zunächst einmal: Ruheständler sind grundsätzlich verpflichtet, von sich aus alle Einkünfte und somit auch ihre Renten in ihrer Steuer-erklärung anzugeben. Da das Finanzamt in Zukunft sichergehen möchte, dass niemand mehr die Angabe seiner Rente „vergisst“, wurde eine neue Meldepflicht für Rentenzahlungen eingeführt. Künftig müssen alle Rentenzahlstellen sämtliche Rentenzahlungen an das Finanzamt melden. Das Finanzamt erfährt also in jedem Fall von allen (auch privaten) Renten.
Die neuen Rentenbezugsmitteilungen enthalten nicht nur Informa-tionen über die Höhe der Rente, sondern auch über den Zeitpunkt des Beginns des Rentenbezugs. Das Finanzamt prüft und erfährt auf diesem Wege also auch von eventuell in früheren Jahren – maximal 10 Jahre rückwirkend! – verschwiegenen Rentenbezügen! Straffrei bleibt dann nur, wer noch vor der Aufdeckung der Steuerhinterziehung eine Selbstanzeige abgibt, sämtliche Renten nachdeklariert und die hinterzogenen Steuern unverzüglich nachentrichtet.
Die Pflicht, sich dem Finanzamt gegenüber zu erklären, bedeutet aber nicht, dass Ruheständler am Ende auch Einkommensteuer zahlen müssen. Denn nur ein Teil ihrer Einkünfte wird besteuert. Grundsätzlich gilt, dass in die Steuererklärung für Ruheständler alle Bezüge gehören wie z.B. gesetzliche Rente, Pensionen, Betriebsrente, Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte. Entscheidend ist die Höhe der jährlichen Einkünfte. Im Jahr 2005 blieben z. B. Renten bis zu 18.600 EURO steuerfrei; bei Ehegatten sogar doppelt so viel. Zudem dürfen bestimmte Ausgaben - wie in der Erwerbszeit – gegengerechnet werden. Wer viele Versiche-rungsbeiträge, Spenden oder Krankheitskosten absetzen kann, darf sogar noch deutlich mehr Rente steuerfrei vereinnahmen.
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Anmerkungen:
1. Zum Thema " Steuerpflicht für Rentner" lesen Sie z. B. auch den brandaktuellen Online-Artikel "Finanzämter jagen Rentner" im Kölner Stadtanzeiger vom 5.08.2009 oder den Online-Beitrag in der"Welt" vom 4.08.2009: "Zwei Millionen Rentnern drohen Nachzahlungen"
Die Bundesregierung allerdings beruhigt die Rentner mit der Online-Überschrift vom 3. August: Die meisten Renten bleiben steuerfrei
2. In unserem Büro sind noch einige Informationsmappen erhältlich, die der Steuerberater Oliver Bischoff aus Köln-Ehrenfeld kostenlos zur Verfügung gestellt hat. Herr Bischoff hielt übrigens Anfang März dieses Jahres ein Referat zu dem oben skizzierten Thema, das – wie die gut besuchte Informationsveranstaltung des FKV im ev. Gemeindezentrum Pesch zeigte - vielen älteren Menschen auf den Nägeln brennt.
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